Für Ihre Empfehlung an einen Immobilienverkäufer möchten wir künftig aufgrund der nun seit über einem Jahr anhaltenden Pandemie einen Gutschein verschenken. Mit diesem erhalten Sie die Gelegenheit, entweder einen zuverlässigen Dienstleister in unserer Region zu stärken oder sie lösen einen Einkaufsgutschein in einer ortsansässigen Boutique ein. Darüber hinaus möchten wir die Weingüter unterstützen, die derzeit nicht das von uns seit Jahren organisierte Weinfest in Alt-Stuhr mitgestalten dürfen bzw. können. Auch sie sind stark von der Pandemie betroffen, da nirgendwo Feste in jeglicher Form stattfinden können und die Gastronomie ebenfalls nicht zur Normalität zurückfindet.
Ihren Gutschein erhalten Sie von uns nach der erfolgreichen Vermarktung der vermittelten Immobilie. Der Gutscheinwert beträgt € 249,-*,. Sie haben die Wahl, bei welchem der Teilnehmern der Aktion Sie diesen einlösen möchten:
Fenster- und Terrassendachreinigung, Glas- und Gebäudereinigung, Endreinigung, kleine Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Solaranlagenreinigung
Adresse: Eickedorferstr. 40, 28215 Bremen
https://bs-dienstleistungen.net
Gartengestaltung, Pflasterarbeiten, Baum- und Heckenschnitt
Tobias Werner
Syker Straße 41, 28844 Weyhe
http://www.gartendesign-werner.de
Bekleidungsgeschäfts für Damen in Alt-Stuhr
Birte Kehl
Stuhrer Landstr. 25, 28816 Stuhr
Maler- und Fußbodenarbeiten
Malermeister Waldemar Wollenberg
Syker Straße 1, 27211 Bassum
https://www.maler-wollenberg.de
Reichhaltiges Angebot an Weinen u.v.m. aus Worms-Heppenheim
Manfred & Rainer Bechtel
Wormser Landstraße 48, 67551 Worms
http://www.weingutbechtel.de/
Erlesene Weine u.v.m. von den sonnigen Hängen in Guntersblum/Rheinhessen
Otto-Peter Schauf
Alsheimer Str. 95
D-67583 Guntersblum
https://www.schauf-katharinenhof.de/
Weinvielfalt direkt vor Ort – ob italienisch, spanisch oder deutsch
Peter Reiser
Nikolaus-Otto-Str. 14, 28816 Stuhr
https://www.stkilianwein.de
Vielleicht kennen Sie ja auch jemanden, der einen kompetenten Partner für den Verkauf seiner Immobilie in Bremen, Stuhr, Weyhe, Delmenhorst oder umzu sucht? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!
*Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Gutschein (als sog. „Tippprovision“) gemäß Einkommensteuergesetz ggf. von Ihnen als sonstige Einkünfte zu versteuern ist – die Freigrenze für die sonstigen Einnahmen liegt derzeit bei € 256,- pro Person und Kalenderjahr.