Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses liegt u.a. vor, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate erreic Weiterlesen...