• 0421-95700810 Filiale Stuhr      
  •  0421-95700820 Filiale Bremen
Wir vermitteln Ihr altes und neues Zuhause!

EnEV 2014: Dämmung der obersten Geschossdecke wird erneut Pflicht

Auch wenn derzeit eher die neu eingeführte Insertionspflicht der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2014 im Vordergrund steht, darf die Dämmung oberster Geschossdecken im Bestand nicht übersehen werden. So schreibt die EneV 2014 in § 10 Abs. III zukünftig vor, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum, soweit sie nicht den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, bis zum 31. Dezember 2015 so gedämmt werden müssen, dass sie einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten. Alternativ zur Geschossdeckendämmung kann auch das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt werden. Bereits in der EnEV von 2009 wurde in § 10 Abs. III Satz 1 die nachträgliche Pflicht zur Dämmung einer zugänglichen, obersten Geschossdecke beziehungsweise des darüber liegenden Daches auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten von mindestens 0,24 W/(m²K) festgeschrieben. Stichtag für die Nachrüstung war der 31. Dezember 2011. Die Regelung der EnEV 2009 lief aber ins Leere, da die EnEV 2009 ausdrücklich von bisher noch nicht gedämmten obersten Geschossdecken sprach.

Quelle:
IVD Bundesverband, Littenstraße 10, 10179 Berlin
Redaktion: C. Hegenbarth, H.-J. Beck, N. Boensch-Mischorr, S. Jensch, U. Löhlein
E-Mail: info@ivd.net, Homepage: http://www.ivd.net, Marketing: IVD Service GmbH.

Zurück zur News-Übersicht