IHRE EMPFEHLUNG IST UNS ETWAS WERT!

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte?
Mit jeder Empfehlung unterstützen Sie unsere Region!

Ca. 78% unserer Aufträge erhalten wir von zufriedenen Kunden oder aufgrund einer Empfehlung –
für diesen Vertrauensbeweis sagen wir immer wieder gerne: Herzlichen Dank!


Für Ihre Empfehlung an einen Immobilienverkäufer schenken wir Ihnen einen Gutschein. Diesen können Sie bei einem zuverlässigen Dienstleister in unserer Region, einer ortsansässigen Boutique oder bei einem der Weingüter einlösen, die seit Jahren unser Weinfest in Alt-Stuhr mitgestalten.

Ihren Gutschein erhalten Sie von uns nach der erfolgreichen Vermarktung der vermittelten Immobilie. Der Gutscheinwert beträgt € 249,-*.

Sie haben die Wahl, bei welchem der Teilnehmern der Aktion Sie diesen einlösen möchten:

BS Dienstleistungen

Fenster- und Terrassendachreinigung, Glas- und Gebäudereinigung, Endreinigung, kleine Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Solaranlagenreinigung

Adresse: Eickedorferstr. 40, 28215 Bremen
https://bs-dienstleistungen.net

Boutique LieblingsTeil

Bekleidungsgeschäfts für Damen in Alt-Stuhr

Birte Kehl
Stuhrer Landstr. 25, 28816 Stuhr

W & W Malerbetrieb Wollenberg

Maler- und Fußbodenarbeiten

Malermeister Waldemar Wollenberg
Syker Straße 1, 27211 Bassum
https://www.maler-wollenberg.de

Weingut Bechtel

Reichhaltiges Angebot an Weinen u.v.m. aus Worms-Heppenheim

Manfred & Rainer Bechtel
Wormser Landstraße 48, 67551 Worms
http://www.weingutbechtel.de/

Weingut Schauf Katharinenhof

Erlesene Weine u.v.m. von den sonnigen Hängen in Guntersblum/Rheinhessen

Otto-Peter Schauf
Alsheimer Str. 95
D-67583 Guntersblum
https://www.schauf-katharinenhof.de/

Weinkontor St. Kilian

Weinvielfalt direkt vor Ort – ob italienisch, spanisch oder deutsch

Peter Reiser
Nikolaus-Otto-Str. 14, 28816 Stuhr
https://www.stkilianwein.de

 

 

Vielleicht kennen Sie ja auch jemanden, der einen kompetenten Partner für den Verkauf seiner Immobilie in Bremen, Stuhr, Weyhe, Delmenhorst oder umzu sucht? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

 

*Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Gutschein (als sog. „Tippprovision“) gemäß Einkommensteuergesetz ggf. von Ihnen als sonstige Einkünfte zu versteuern ist – die Freigrenze für die sonstigen Einnahmen liegt derzeit bei € 256,- pro Person und Kalenderjahr.

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