• 0421-95700810 Filiale Stuhr      
  •  0421-95700820 Filiale Bremen
Wir vermitteln Ihr altes und neues Zuhause!

08-12-2015 – Mietpreisbremse am 01.12. in Kraft getreten!


Seit einigen Tagen steht es fest: Die von der Bundesregierung eingeführte Verordnung zur Mietenbegrenzung für „angespannte“ Wohnungsmärkten – die sogenannte „Mietpreisbremse“ – wird ab sofort auch in Bremen angewendet.

Das hat der Bremer Senat jetzt beschlossen. Die Mietpreise in Bremen seien in den vergangenen Jahren stark angestiegen und dem werde nun ein Riegel vorgeschoben, heißt es in einer Meldung des Senats.

Das Gesetz betrifft ausschließlich Mietverträge über Wohnungen, die neu abgeschlossen werden und dient dem Schutz der Mieter: Mit der Mietpreisbremse soll die Möglichkeit verhindert werden, dass Mieten bei einer Neuvermietung drastisch erhöht werden und Neumieter so unverhältnismäßig hohe Mieten in Kauf nehmen müssen. Mit der neuen Verordnung dürfen Neumieten höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Von der Mietpreisbremse ausgeschlossen sind Neubauten bzw. Erstvermietungen, die nach dem 1. Oktober 2014 vorgenommen wurden sowie umfassend modernisierte Wohnungen (§ 556 f BGB).

Was die Mietpreisbremse für Folgen für Mietobjekte in Bremen haben wird, können wir derzeit überhaupt nicht abschätzen. Wichtig vorab: Die Mietpreisbremse gilt nur für Wohnungen und Häuser, die an Privatpersonen vermietet werden! Aber weder gibt es in Bremen einen Mietspiegel, noch sind die Kriterien für die Ermittlung einer "marktüblichen Miete" im Gesetz klar geregelt. In der Stellungnahme des Immobilienverbandes Deutschland Nord e.V. finden Sie umfangreiche Informationen und eine gute Einschätzung zu dem Thema:
https://cmspics.onoffice.de/MTI//Pressemitteilung_IVD_Nord_Mietpreisbremse_Bremen.pdf
(Pressemitteilung vom 01.12.2015)

Die Möglichkeit eine Mietenbegrenzungs-Verordnung zu erlassen wurde am 21. April 2015 neu in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Jede Landesregierung darf seitdem selbst bestimmen, in welchen Gebieten das Gesetz angewendet werden soll oder nicht. Bereits vor Bremen hatten Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin die Mietpreisbremse eingeführt.

Die Mietpreisbremse ist bis zum 20. November 2020 befristet und gilt ausschließlich für die Stadt Bremen, nicht für Bremerhaven.


Foto: Tim Reckmann  / pixelio.de
 

Zurück zur News-Übersicht